Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rüdesheim am Rhein

Rüdesheim am Rhein ist eine Weinstadt im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis und liegt mit dem gegenüberliegenden Bingen am südlichen Tor zum Mittelrheintal. Es liegt am Fuß des Niederwaldes
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
9921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65385
Vorwahlen
06722, 06726
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rüdesheim am Rhein
Rathausplatz 1
65385 Rüdesheim am Rhein

2. Finanzamt Rüdesheim
Am Schloßberg 2
65385 Rüdesheim am Rhein

3. Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis
Wilhelmstraße 24-26
65346 Eltville am Rhein (nahe Rüdesheim)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Rheinblick“ in Rüdesheim am Rhein zielt auf die Wiedernutzbarmachung des brachliegenden Geländes um die Feldtorhalle und angrenzender Freiflächen. Das Gebiet, bisher als Industriegebiet festgesetzt, soll in ein Mischgebiet mit Wohn- und Geschäftsnutzung umgewandelt werden. Die Feldtorhalle wird saniert, wobei der Mittelteil in seiner Grund- und Fassadenstruktur erhalten bleibt, während die Anbauten neu errichtet werden. Die oberen Etagen werden zu Wohnungen umgebaut, und im Erdgeschoss sind Garagen und eine Passage mit verschiedenen Nutzungen geplant. Zudem sind zwei Wohnhäuser und Räumlichkeiten für Kultur und Geschäfte des täglichen Bedarfs vorgesehen. Die Planung wurde mit den Denkmalschutzbehörden und dem Welterbe-Gremium abgestimmt und soll den Bedarf an Wohnraum in der Region decken und innerstädtische Flächen wieder nutzbar machen.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.